Informationsveranstaltung Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen gemeldet haben, konnten bis zur Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit Gegenmaßnahmen aus dem Unternehmen rechnen. Das HinSchG bietet eine wichtige Lösung für das Problem.

In unserer Informationsveranstaltung zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz erfahren Sie unter anderem:

  • Wer muss wann eine interne Meldestelle nach HinSchG einrichten
  • Welche Meldungen fallen unter das HinSchG
  • Was ist bei der Meldestelle zu beachten
  • Welche externen Meldestellen gibt es
  • Wie ist die Vertraulichkeit der Hinweisgeber sicherzustellen
  • Voraussetzungen an die beauftragte Person
  • Bußgelder

 

SO-HG-01

 

 

Anmeldung zur Informationsveranstaltung Hinweisgeberschutzgesetz

Wunschtermine Teilnehmer 2:

Wunschtermine Teilnehmer 3:


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Wir möchten Sie gerne individuell und Ihren Interessen entsprechend informieren und beraten. Deshalb bitten wir Sie, der Verwendung Ihrer Daten für diese Werbezwecke zuzustimmen. Wir werden diese vertrauensvoll behandeln und sorgsam damit umgehen. Ihre nachfolgende Einwilligung und die Angabe von personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig und ohne Kopplung an Ihre Anfrage zu unseren Dienstleistungen.

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