Hinweisgeber-Meldesystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie.

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

 

Nach Beauftragung übernehmen wir z. B.

  • Ihre „interne Meldestelle“ (Unternehmensgröße. max. 249 Mitarbeiter)
  • Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Meldung (einsprachig)
  • Prüfung eingehender Meldungen nach HinSchG
  • anonymisierte Weitergabe an Ihr Unternehmen
  • Kommunikation mit dem Hinweisgebenden (Eingangsbestätigung / Zwischen- und Endbericht)
  • revisionssichere Abspeicherung aller Kommunikation & Dokumentation

 

Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns und wir besprechen gemeinsam Ihr Anliegen. Wir freuen uns auf Sie!