Ausbildung zum/zur Kranführer:in
Als Kranführer:in tragen Sie viel Verantwortung, unter anderem auch, weil von einer unsachgemäßen Bedienung eine große Gefahr für Personen und Sachen ausgehen kann. Aus diesem Grund ist es nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtend, dass Kranführer:innen im Vorfeld eine Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren.
Während Ihrer Ausbildung als Kranführer:in lernen Sie relevante gesetzliche Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Vorgaben kennen, erfahren mehr über Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften oder Sicherheitsregeln und erlernen, welche Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen existieren. Weitere Inhalte der Ausbildung haben wir Ihnen stichpunktartig aufgeführt:
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Grundsätze des Anschlagens und der Handzeichengebung
- Anforderungen an die Kranabnahme und Kranprüfung
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Richtiges Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Abschließende Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um an der Ausbildung teilzunehmen, welche Dinge Sie unbedingt zum Lehrgang mitbringen müssen und auf welchen rechtlichen Vorgaben die Ausbildung beruht, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.
Ort der Ausbildung
Die Ausbildung wird im Raum Köln/Aachen stattfinden. Ein genauer Veranstaltungsort wird noch mitgeteilt.