Datenschutzpraxis

Erstellen und Umsetzen eines Löschkonzepts im Betrieb 

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 besitzt jede Person, deren Daten verarbeitet wird, ein Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSVGO) und ein Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 Abs. 2 DSVGO). Durch diese Rechte entsteht für jedes Unternehmen und jeden Verein die Notwendigkeit sich mit der Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten zu befassen, da andernfalls hohe Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden auferlegt werden können. Um rechtskonform mit Daten umzugehen, gilt es daher diese regelmäßig nach ihrem Zweckentfall zu löschen sowie eine Löschung bzw. Vernichtung nach Ende der Aufbewahrungsfrist oder nach Aufforderung des Betroffenen vorzunehmen.

Die Fortbildung „Erstellen und Umsetzen eines Löschkonzepts im Betrieb“ richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, die im Datenschutz unterstützen (z. B. Geschäftsführung, Verwaltung und IT) und bereits Grundkenntnisse im Thema Datenschutz (DSGVO und BDSG) besitzen.

Das Seminar vertieft, auf welche Weise ein Löschkonzept nach DSGVO-Vorgaben erstellt werden kann und was bei dessen Umsetzung zu beachten ist.

Sie erfahren dabei, wie Datenarten gebildet werden, welchen Aufbewahrungsfristen diese unterliegen und welche Verantwortungen verteilt werden müssen. Darüber hinaus lernen Sie, wie verschiedene Datenarten in Löschklassen eingeordnet werden, Löschregeln definiert werden und eine Löschung oder Sperrung von Daten nachgewiesen werden kann.

 

DS-LK-01

 

 

Anmeldung Seminar Datenschutzpraxis: Erstellen und Umsetzen eines Löschkonzepts im Betrieb


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