Datenschutzpraxis
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten VVT
Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 wurde das Thema Rechenschaft und Rechenschaftspflicht im Datenschutz neu ausgerollt.
Um den Datenschutz im Unternehmen im ausreichenden Maße umzusetzen, müssen die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), festgelegten Maßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört auch das Führen eines sogenannten Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Dies hat zur Folge, dass jedes Unternehmen / jeder Verein (verantwortliche Stelle), welcher personenbezogene Daten verarbeitet, bei deren Verarbeitung Risiken für die Rechte und Freiheiten des sogenannten Betroffenen entstehen können ein VVT nach den Vorgaben des Datenschutzes führen muss.