Schulung zu Diisocyanaten für industrielle und gewerbliche Anwender gemäß REACH-Verordnung
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/1149 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung besteht seit August 2023 eine Schulungspflicht für den Umgang mit Diisocyanaten. Für Unternehmen hat das zur Folge, dass Beschäftigte nur noch dann mit Stoffen, in denen Diisocyanate enthalten sind, arbeiten dürfen, wenn sie entsprechend geschult sind. Von dieser Schulungspflicht sind nicht nur diejenigen betroffen, die Diisocyanate für industrielle und gewerbliche Zwecke verwenden, sondern diese Aufgaben auch überwachen.
Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer über Gefahren im Umgang mit Diisocyanaten informiert, um sich der Risiken bewusst zu werden. Darüber hinaus wird insbesondere der sichere Umgang (, Schutzmaßnahmen, PSA, Hygiene, Notfallmaßnahmen etc.) und die Maßnahmen für Gefahrfälle vertieft. Ziel der Schulung ist es, die Anwender im Umgang mit den Stoffen zu sensibilisieren und eine sichere Arbeit zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen an, Sie und Ihre Beschäftigten zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten gemäß REACH-Verordnung remote zu schulen. Nach einer Wirksamkeitskontrolle erhalten Sie einen dokumentierten Nachweis über den erfolgreichen Abschluss.