Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer:innen und Führungskräfte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gemäß der DGUV Vorschrift 1 §20. Diese Vorschrift verpflichtet alle Betriebe mit 20 oder mehr Mitarbeitenden dazu, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen über die Berufsgenossenschaft oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen.
Als Beauftragter im Arbeitsschutz bilden wir bei der imatec für Ihre Firma gerne eine:n oder (je nach räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe) mehrere Ihrer Mitarbeitenden zu Sicherheitsbeauftragten aus.
Die Ausbildung setzt sich dabei aus zwei Teilausbildungen zusammen, der Grundlagenausbildung und der tätigkeitsspezifischen Ausbildung. Beide Teile sollten idealerweise in einem Zeitraum von 6 bis 9 Monaten abgeschlossen werden. Die beiden Termin auf der Webseite sind als die beiden Ausbildungsteile zu verstehen. Die Teilnehmenden sollten daher bestmöglich zu beiden Terminen angemeldet werden. Damit die Ausbildung bestmöglich abgeschlossen wird, ist es hilfreich, wenn die teilnehmende Person bereits über wesentliche Grundkenntnisse zum Thema Arbeitsschutz verfügt. Bereits nach Abschluss der Grundlagenausbildung kann der Teilnehmende im Unternehmen als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
In der Info zur Ausbildung (pdf-Datei) finden Sie eine kurze Auflistung von Inhalten des ersten und zweiten Teils der Schulung.